Art. 24 hat die Funktion, die Grundsätze aus Art. 5 mit den technisch-organisatorischen Maßnahmen (Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen gem. Art. 25) sowie der Sicherheit der Datenverarbeitung gem. Art. 32 ff. zu verknüpfen (Petri in Simitis/Hornung/Spiecker, Datenschutzrecht, Art. 24 Rdn. 1). Art. 24 regelt die Pflicht des Verantwortlichen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durchzuführen. Er wird durch Art. 25 konkretisiert, der die Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen als Maßnahmen festschreibt, die sich an den Datenschutzgrundsätzen des Art. 5 orientieren müssen. Eine weitere Konkretisierung findet sich in den Regelungen derDatensicherheit des Art. 32, der sich auch wieder an den Datenschutzgrundsätzen des Art. 5 orientiert.
Lieferung: 08/25Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.