Ziel der Zertifizierung (des Datenschutzaudits) ist es, die Einhaltung der DS- GVO zu bestätigen, insbesondere den Datenschutz und die Datensicherheit, und Transparenz zu schaffen, indem den betroffenen Personen ein Überblick über das Datenschutzniveau bestimmter Produkte und Dienstleistungen ermöglicht wird (ErwG 100). Hinzu tritt der werbliche Einsatz der Zertifizierung (Imagewerbung). Eine Verpflichtung zur Zertifizierung besteht in keinem Fall, wie sich aus Abs. 3 ergibt. In der Praxis dürfte die Zertifizierung erst dann relevant werden, wenn Mitbewerber sich ebenfalls haben zertifizieren lassen und dieses werblich herausstellen.
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