Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters ist die innerbetriebliche Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften der DS-GVO. Die Aufsichtsbehörde ist der außerbetriebliche Kontrollmechanismus, der auch die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten mitumfasst. Neben der Kontrolle hat die Aufsichtsbehörde auch eine wichtige Präventivfunktion, wie sich aus der umfangreichen Aufgabenliste des Art. 57 ergibt.
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