Wegen der in Europa existierenden Kirchen werden diese als erste genannt. Gleichwohl sind vom Sinngehalt her religiöse Vereinigungen und religiöse Gemeinschaften der Oberbegriff. Weltanschauliche Gemeinschaften werden von Art. 91 nicht erfasst. Dies kann auch dahinstehen, da in Deutschland außer den nachstehend genannten Kirchen-Datenschutzgesetze keine weiteren existieren.
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