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Datenschutz und digitaler Nachlass  
13.07.2018

BGH: Facebook-Konto gehört zum digitalen Nachlass von Verstorbenen

ESV-Redaktion Recht
Kammergericht Berlin: Daten von Facebookprofil gehören nicht zum „digitalen Nachlass” (Foto: djahan/Fotolia.com)
Haben Eltern Zugang zum Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes? Während das Kammergericht (KG)in Berlin diese Frage – im Gegensatz zum LG Berlin als Vorinstanz – verneint hatte, musste nun der BGH hierüber entscheiden.

Geklagt hatte eine Mutter, deren ihrer Tochter 2012 an einem Berliner U-Bahnhof durch einen einfahrenden Zug tödlich verletzt wurde. Die Tochter war damals 15 Jahre alt und hatte ein Facebook-Profil. Deren Eltern hatten gehofft, durch den Zugriff auf das Konto klären zu können, ob ihre Tochter Selbstmord begangen hatte. Dies ist nun vorerst nicht möglich.

Facebook: Schutz von Daten Dritter ist vorrangig

Der US-Konzern weigert sich aus Gründen des Datenschutzes, den Zugriff für die Eltern freizugeben. Das Unternehmen meint, dass die Offenlegung von Nachrichten, die über das Konto der Tochter liefen, auch die Interessen der Nutzer betreffen würde, die mit der Tochter gechattet hatten. Diese Nutzer hätten nämlich geglaubt, die Chat-Inhalte würden privat bleiben. 

Nach Meinung des Landgerichts (LG) Berlin als Eingangsinstanz dürfen Eltern als Sorgeberechtigte hingegen wissen, mit wem ihr minderjähriges Kind kommuniziert, und zwar nicht nur zu dessen Lebzeiten, sondern auch nach dessen Tod. Der Vertrag des Kindes mit dem sozialen Netzwerk wäre Teil seinen Erbes. Dieser „digitale Nachlass” sei genauso zu behandeln, wie Briefe oder Tagebücher. [Siehe auch: Erbrecht - Eltern erben Facebook-Account ihres Kindes].

KG in Berlin: Kein Zugriff der Eltern wegen Fernmeldegeheimnis

Das KG war anderer Meinung Danach steht dem Zugriff der Eltern auf das Facebook-Konto vor allem das Fernmeldegeheimnis von Kommunikationspartnern der Tochter entgegen, was das Gericht wie folgt begründet hat: 
  • Das Telekommunikationsgeheimnis könne nur durch Gesetz eingeschränkt werden, was vorliegend nicht geschehen sei 
  • Auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mutter ändere daran nichts
  • Das Sorgerecht der Eltern als weitere Anspruchsgrundlage ende mit dem Tod des Kindes

Passives Leserecht für Eltern?

Allerdings machte sich das KG seine Entscheidung nicht einfach. Möglicherweise gebe es so etwas wie das „passives Leserecht” für Eltern von Minderjährigen bei Facebook. Die Rechtslage könne daher auch anders gesehen werden. Die Berufungsinstanz geht deshalb davon aus, dass möglicherweise der Bundesgerichtshof oder gar das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss und hat daher die Revision zugelassen.

Update – BGH hat entschieden 

Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof (BGH) die umstrittene Frage entschieden und das Urteil des KG aufgehoben. Danach haben die Eltern einen Anspruch gegen Facebook auf den digitalen Nachlass ihrer Eltern: 

Mehr dazu finden Sie hier: 

Digitaler Nachlass 12.07.2018
BGH: Eltern haben Zugriff auf digitalen Nachlass ihrer Tochter
Haben Eltern Zugriff auf das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter? Nachdem das LG Berlin diese Frage bejaht hatte, lehnte das Kammergericht (KG) in Berlin den Anspruch der Eltern gegen Facebook ab. Nun musste der Bundesgerichtshof (BGH) die Frage des digitalen Erbes  entschieden. mehr …

Privatsphäre und digitale Vernetzung
Das Buch Zukunft der informationellen Selbstbestimmung behandelt den Schutz der Privatsphäre im Zeitalter digitaler Vernetzung. Was können Staat und Recht leisten? Wo müssen die Bürger als Datensubjekte selbst agieren? Wie lassen sich Innovationen fördern und Daten zum Allgemeinwohl nutzen, ohne dass dabei die Grundrechte der Datensubjekte leiden? Diesen Fragen stellt sich die unabhängige Stiftung Datenschutz als Herausgeberin mit Band 1 der Schriftenreihe DatenDebatten.

(ESV/bp)
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