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Nachgefragt bei: Prof. Dr. Peter Bräutigam  
12.03.2019

Bräutigam: „Die Partner der Kunden betreiben oft Hochsicherheitstrakt-Rechenzentren“

ESV-Redaktion Recht
Bräutigam: „Cloud-Anbieter wurden in einigen Bereichen den kritischen Infrastrukturen gleichgestellt” (Foto: privat)
Outsourcing und Cloud-Computing sind die aktuellen Zauberwörter der Industrie. Über die rechtlichen und technischen Schwierigkeiten, die hieraus entstehen, hat sich die ESV-Redaktion mit RA Prof. Dr. Peter Bräutigam unterhalten. Auszüge aus dem Interview – erschienen auf ESV.info – finden Sie hier.

Herr Prof. Dr. Bräutigam, was ist eigentlich Outsourcing?

Dr. Peter Bräutigam: „Konzentriere Dich aufs Kerngeschäft und lagere alles andere aus“, so lautet schon längst die Maxime vieler Unternehmen. Dies geschieht hauptsächlich im Sektor der Informationstechnologie, dort vor allem im Bereich Hardware aber längst auch schon im Softwarebereich. Darüber hinaus sind aber auch ganze Businessprozesse vom Outsourcing betroffen. Mit dem Cloud-Computing hat sich dieser Trend verstärkt. Dort werden viele Software-Applikationen als Commodity angeboten, die keine Unique Selling Points, also herausragende Leistungsmerkmale des jeweils auslagernden Unternehmens sind.

Lösung aus der Steckdose

Warum sind Outsourcing und vor allem das Cloud-Computing so beliebt?

Dr. Peter Bräutigam: Früher war Outsourcing ein sehr individuelles Geschäft. Vor allem Großkonzerne, die sich das leisten konnten, lagerten ihre gesamte IT aus. Der Trend geht nun allerdings stark in Richtung Commodity und Standardisierung. Vor allem beim Cloud-Computing sieht man heute kaum noch individuelle Services. Die großen Cloud Anbieter beispielsweise bieten für die Bedürfnisse ihrer Kunden ein breites Spektrum standardisierter Module an, die man so erwerben kann oder nicht. Individualisierung findet kaum noch statt – die Lösung kommt quasi aus der Steckdose.

Die CFOs haben an diesen Lösungen von der Stange ein großes Interesse, weil sie wesentlich günstiger sind als eine individuell zugeschnittene IT.

Hochsicherheitstrakt-Rechenzentren beim Cloud-Computing

Ein großes Thema ist die Datensicherheit. Welche Risiken sehen Sie in dieser Hinsicht?

Dr. Peter Bräutigam: Erst einmal sehe ich Cloud-Computing als Verbesserung. Der Kunde hat es mit hochprofessionellen Partnern zu tun, die Hochsicherheitstrakt-Rechenzentren betreiben. Der Kunde kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren, zugleich steigen die Abwehrchancen gegen Hacker- oder Cyber-Crime- Attacken durch die hohe Spezialisierung der Anbieter.

Dennoch ist IT-Sicherheit das große Compliance-Thema neben der klassischen Compliance. Data-Compliance oder Data-Security sind hier die Stichworte. Die Risiken wachsen. Denn für Angreifer ist nun viel leichter erkennbar, welche Ziele den Aufwand eines Angriffs lohnen. Bei einem erfolgreichen Hack sind nicht die Daten eines Unternehmens, sondern gleich mehrerer Unternehmen betroffen. Das macht die Cloud-Anbieter als Ziel sehr attraktiv. Die Folgeschäden sind wesentlich größer, als wenn nur einzelne Unternehmen angegriffen werden.

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Je kleiner das Unternehmen, desto größer die Defizite                         

Halten Sie das derzeitige Risikomanagement der Unternehmen für ausreichend?

Dr. Peter Bräutigam: Bei großen Unternehmen erfährt dieses Thema ausreichend Beachtung. Doch es gibt auch Unternehmen, gerade aus dem mittelständischen Bereich, die sich noch nicht ausreichend um die Sicherheit ihrer Daten kümmern. Erfahrungsgemäß kann man sagen: Je kleiner das Unternehmen ist, desto größere Defizite gibt es. Und beim Verbraucher sehe ich noch sehr großen Nachholbedarf.

Cloud-Anbieter sind zum Teil den kritischen Infrastrukturen (KRITIS) gleichgestellt worden. Halten Sie das derzeitige Risikomanagement der Unternehmen für ausreichend?

Dr. Peter Bräutigam: Das hohe Risiko, das durch Mängel in der IT-Sicherheit hervorgerufen wird, ist in Deutschland erkannt worden, auch vom Gesetzgeber. Die Cloud-Anbieter sind in einigen Bereichen den kritischen Infrastrukturen (KRITIS) gleichgestellt worden. Unter kritischen Infrastrukturen versteht man technische Systeme und Einrichtungen, bei denen der Gesetzgeber davon ausgeht, dass deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen verursachen würde. Die Betreiber solcher kritischen Infrastrukturen haben gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsstandards zu erfüllen.

Doch gleichzeitig steigen durch die Spezialisierung der Anbieter und die logische und physische Sicherung der Daten in vielfacher Weise, etwa durch gespiegelte Rechenzentren auch die Abwehrchancen gegen Cyberangriffe.

IT-Outsourcing und Cloud-Computing 

Beim Anblick einer Wolke fühlen wir eher mit denen, die mit dem Wetter weitaus weniger Probleme haben als mit den Unwägbarkeiten, die Cloud-Computing und IT-Outsourcing mit sich bringen. Mit dem Standardwerk sind Sie auf alle Eventualitäten bestens vorbereitet.

Dieses Buch, herausgegeben von Dr. Peter Bräutigam, ist ist nach wie vor die einzige umfassende Darstellung der juristischen Zusammenhänge in den Bereichen IT-Outsourcing und Cloud-Computing. Neben technischen und wirtschaftlichen Aspekten werden alle rechtlichen Problemfelder praxisnah und präzise behandelt: im Arbeits-, Urheber, Steuer-, Straf-, Bank- und Datenschutzrecht. 

Die meisten Autoren sind versierte Praktiker. Daher wissen sie, welche Arbeitshilfen notwendig sind, um Ihnen die Umsetzung in der Praxis zu erleichtern, etwa:
  • zahlreiche Grafiken und Checklisten
  • viele Tipps zur Verhandlung und Vertragsgestaltung
Zur Person
Prof. Dr. Peter Bräutigam ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht. Als  Partner der Kanzlei Noerr LLP berät er in allen Fragen des IT-Rechts und der Digitalisierung/Industrie 4.0. Zudem ist er Honorarprofessor für Medien- und Internetrecht an der Universität Passau sowie Dozent für IT-Recht.

Künstliche Intelligenz: Vor allem bei der Cloud ein Anlass zur Hoffnung

Kommen wir zum Begriff „Künstliche Intelligenz“ (KI). Dieser ist in aller Munde. welche Bereiche sind beim Outsourcing und der Cloud besonders betroffen?

Dr. Peter Bräutigam: Dieses Thema ist so wichtig, dass wir es auch in unser Buch mit aufgenommen haben. Gefragt sind vor allem ausgelagerte KI-Lösungen im Bereich Wartung, aber auch im Endkundenverhältnis, zum Beispiel intelligente Hotlines oder Chatbots, also Computerprogramme, die durch den ständigen Austausch immer mehr dazu lernen.

Friktionen am Arbeitsmarkt nicht auszuschließen

Ist die Befürchtung, dass KI Arbeitsplätze kostet, berechtigt?

Dr. Peter Bräutigam: Es wird andere Arbeitsplätze geben. Zwar werden zum Beispiel im Bereich Hotline bestimmte Arbeitsplätze wegfallen, wenn ein Chatbot die Aufgabe des Callcentermitarbeiters übernehmen kann. Aber man braucht wiederum Spezialisten, die die Chatbots implementieren, anlernen und betreuen. Es wird also Verschiebungen geben zu höher qualifizierten Arbeitsplätzen. Das schafft natürlich auch Friktionen am Arbeitsmarkt, die nicht zu unterschätzen sind.

Mustervergleich als Stärke der KI

Wann gibt es das Urteil aus dem Computer?

Dr. Peter Bräutigam: Wenn wir technischen Fachleuten glauben dürfen, sind wir noch weit davon entfernt. Die Stärke von KI liegt im Moment darin, Muster zu vergleichen und das passendste Muster herauszufinden.

Zu ausgefeilten und abgewogenen Urteilen, die auf einem Wertebild basieren, ist es dagegen noch ein weiter Weg, weil der Computer mittelfristig noch nicht in der Lage ist, menschliche Wertungen vorzunehmen. Hier sind im Moment nur einfache, überschaubare und begrenzte Anwendungen möglich, wie zum Beispiel bei Massenthemen, wie juristisch sehr einfach gelagerten Geschwindigkeitsübertretungen und ihren Sanktionen oder Flugverspätungen. Für den Spezialfall braucht man aber auch hier wieder den Anwalt.

Die Anwaltschaft muss sich überlegen, welche Bereiche sie über Legal-Tech und Automatisierung sinnvoll abdecken kann. Die Grenzen werden sich verschieben – und wenn man diesen Trend spätestens jetzt nicht sehr ernst nimmt, wird man aus dem Markt verdrängt werden.

Ein Wort zu Ihrem Werk: Dies lässt sich schon als Klassiker bezeichnen und erscheint nun schon in der 4. Auflage. Worauf legen Sie besonderen Wert?

Dr. Peter Bräutigam: In erster Linie auf Praxisbezug. Die Autoren sind allesamt versierte Praktiker. Der Leser findet zunächst auf rund 150 Seiten die Erläuterung der wirtschaftlichen und technischen Grundlagen. In diesem Bereich ist es eminent wichtig, erst einmal die Hintergründe verstanden zu haben, um mit den „Gesetzmäßigkeiten“ dieser Branche zurechtzukommen. In den juristischen Teilen werden durchaus mit Tiefgang, aber stets sehr gut verständlich alle Fragen, die sich in der Praxis stellen anwendergerecht erörtert. Beispielsweise lassen sich Anweisungen zur Strukturierung von Verträgen, Erläuterungen von Verhandlungsmustern oder Hinweise zu Kompromisslinien finden.

Dem aktuellen Trend folgend ist der Teil zum Cloud-Computing, der bereits mit der 3. Auflage eingefügt worden war nochmals erweitert worden. Damit wird der enorm gestiegenen Bedeutung des Cloud-Computings angemessen Rechnung getragen.

Lesen Sie außerdem in allen drei Teilen des Interviews auf ESV.info in Kürze

In Teil 1:  
  • Welche Besonderheiten der bei der Vertragsgestaltung zu beachten sind
  • Wie Service-Level-Agreements den Vertragstypen bestimmen können
In Teil 2
  • Warum Outsourcing und die Cloud die Gefahr einer Monopolisierung bergen
  • warum der Markt für Cloud-Computing weiter wachsen wird
In Teil 3
  • Was bei der Beratung wichtig ist
  • Was Berufsanfänger beachten sollten

(ESV/bp)
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