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Dateninstitut  
04.07.2023

Bundesregierung legt Konzept für neues Dateninstitut vor

ESV-Redaktion Recht
Das neu zu schaffende Dateninstitut soll unter anderem Lösungen im Bereich der Datennutzung erarbeiten und zur Verfügung stellen (Foto: Supatman / stock.adobe.com)
Datenverfügbarkeit und Datennutzung stoßen in Deutschland zum Teil noch auf hohe Hürden und Hindernisse. Daher soll das im Koalitionsvertrag vereinbarte, neu zu errichtende Dateninstitut sowohl die Datenverfügbarkeit als auch die Standardisierung von Daten vorantreiben sowie Datentreuhänder- und Lizenzmodelle etablieren.


Geplant ist, Daten in Deutschland innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens gesamtgesellschaftlich besser verfügbar und nutzbar zu machen. Dafür soll das neue Dateninstitut eine zentrale Anlaufstelle für Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Staat, Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft werden. Ziel  ist es, interdisziplinäre Expertise zu bündeln sowie Lösungsvorschläge für Herausforderungen bei der Datennutzung zu erarbeiten und zur Verfügung zu stellen. Um das datenschutzkonforme Teilen von Daten zu gewährleisten, sollen auch die Datenschutzbehörden eng in die Tätigkeiten des Dateninstituts eingebunden werden.

Aufgaben und Struktur des Dateninstituts

Im Einzelnen werden die Aufgabenfelder des Dateninstituts wie folgt definiert:
  • Förderung von Datenteilen und Datenauswertung über Sektorengrenzen hinweg,
  • Entwicklung von Steuerungs- und Regelungssystemen (finanziell, technisch, organisatorisch und rechtlich) zum Teilen von Daten,
  • Generierung und Aufbereitung von Wissen und Praxiserfahrung im Bereich des Datenteilens und der Datennutzung mit dem Ziel, daraus für die Gesamtgesellschaft relevante Lösungen abzuleiten,
  • Entwicklung gemeinwohlorientierter Lösungen für gesellschaftlich und/oder politisch relevante Probleme,
  • Ermöglichung politischer Entscheidungen, die noch stärker daten- bzw. evidenzbasiert sind, etwa durch mehr Transparenz darüber, wie Daten genutzt werden können,
  • Etablierung von Datentreuhandmodellen sowie die Bereitstellung von Open Data (d.h. Daten frei zugänglich sind und auf Grund von offenen und diskriminierungsfreien Lizenzen frei weiterverwendet werden können) und
  • die Entwicklung und Skalierung von datenbasierten Geschäftsmodellen und die darauf aufbauende Erarbeitung von Vorschlägen für nachhaltige und dauerhafte Nutzbarkeit, Qualitätssicherung und Pflege von Daten.
Darüber hinaus sollen anhand konkreter Anwendungsfälle (Use Cases) Bedarfe im Bereich der Datennutzung und des Datenteilens abgeleitet werden.

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Finanzierung und Ausblick

Für den Aufbau des Dateninstituts hat der Haushaltsausschuss des Bundestags 10 Mio. EUR für das Jahr 2023zur Verfügung freigegeben. Zudem stehen jeweils weitere 10 Mio. EEUR für die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung.

Der nächste Schritt ist ein Marktdialog, bei dem sich relevante Akteure sowie Expertinnen und Experten zur Umsetzung eines ersten „Use Cases“ und zu Fragen der Leitung des Dateninstituts äußern und eigene Ideen vorbringen können. 
 
Quelle: Konzeptpapier der Bundesregierung vom 5. Mai 2023

Nachfragt bei Christina Werthschulte, Anna Ludin und Andreas Hartl 27.06.2023
Andreas Hartl: „Ohne mehr Nutzung von Daten lassen wir Möglichkeiten liegen“

Das Interesse an der Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors wächst stetig. Neben Corona und den technischen Entwicklungen hat auch die Ausweitung des Open-Data-Gesetzes einen großen Anteil daran. Die Verwendung betreffenden Daten soll das Datennutzungsgesetz (DNG) regeln. Hieraus resultierende Fragen beantworten Andreas Hartl, Anna Ludin und Christina Werthschulte im Interview mit der ESV-Redaktion. mehr …

 

Neues Recht aus erster Quelle

DNG

Der Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors kommt im Rahmen der Digitalisierung sämtlicher Bereiche des Lebens eine zunehmende Bedeutung zu. Zudem ist der öffentlich zugängliche Datenbestand durch die Ausweitung des Open-Data-Gesetzes des Bundes weiter angewachsen. Das neue Datennutzungsgesetz (DNG) regelt, wie offene Daten des öffentlichen Sektors genutzt werden dürfen. Über eine Anfang 2023 in Kraft getretene Durchführungsverordnung werden für hochwertige Datensätze zudem besondere Regeln gesetzt.

Einblicke der federführenden Akteure (*)

Der Berliner Kommentar DNG verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über die neuen Rechte und Pflichten. Die Autorinnen und der Autor waren federführend an der Entstehung des Gesetzes beteiligt und klären hier u.a. folgende Fragen:
  • Was müssen Behörden und Unternehmen der Daseinsvorsorge bei der Bereitstellung von Daten beachten?
  • Welche Rechte habe ich als Datennutzer?
  • Was gilt, wenn ich von Behörden bereitgestellte Open Data nutzen will?
Neben der einschlägigen Rechtsprechung behält das Werk auch Querbezüge zu anderen Rechtsgebieten und spezialgesetzlichen Regelungen im Blick.

(*) Das Werk spiegelt ausschließlich die persönlichen Meinungen der Autor/-innen wider.

 
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