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Standard-Datenschutzmodell (SDM) der Datenschutzbehörden  
12.09.2018

Erste Referenzmaßnahmen für DSGVO-Umsetzung in Evaluierung

ESV-Redaktion Recht
Datenschutzbehörden stellen erste Module des Standard-Datenschutzmodells vor (Foto: valerybroszhinzky/Fotolia.com)
Im Frühjahr 2018 hatte die 95. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder die Version 1.1 des Standard-Datenschutzmodells (SDM) einstimmig verabschiedet. Nun hat deren Arbeitskreis Technik sieben der geplanten Bausteine des SDM und damit das erste Drittel vorgestellt.

Am 26.04.2018 hatte die 95. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder ihre Version 1.1 des Standard-Datenschutzmodells (SDM) einstimmig verabschiedet. Sieben der geplanten Bausteine des SDM und damit das erste Drittel wurden vom  Arbeitskreis Technik der Konferenz vorgestellt. Das SDM beinhaltet technische und organisatorische DSGVO-Referenzmaßnahmen und soll den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden zufolge eine einheitliche Datenschutz-Beratungs- und Prüfpraxis im Sinne der DSGVO sicherstellen.

Organisatorische DSGVO-Referenzmaßnahmen: Die veröffentlichten Elemente

Die einzelnen veröffentlichten Teile des SDM beziehen sich im Wesentlichen auf die Bereiche Datenschutzmanagement, Planung und Spezifikation, Dokumentation und Protokollierung, sowie Trennung, Löschung und Aufbewahrung von Daten.
 
Die veröffentlichten Bausteine (jeweils als PDF)
  • Baustein 11 „Aufbewahrung“
  • Baustein 41 „Planung und Spezifikation“   
  • Baustein 42 „Dokumentation“
  • Baustein 43 „Protokollierung“
  • Baustein 50 „Trennung“
  • Baustein 60 „Löschen und Vernichten“
  • Baustein 80 „Datenschutzmanagement“

Version 1.1 des Standard-Datenschutzmodells (SDM)

Erprobung, Evaluierung und Überarbeitung

Die veröffentlichten Teile sollen jetzt erprobt und anschließend gegebenenfalls überarbeitet werden. Der Arbeitskreis weist jedoch ausdrücklich darauf hin, diese Bausteine noch nicht in der Datenschutzkonferenz abgestimmt worden sind. Vielmehr sollen die Anwender ihre Erfahrungen bei der Erprobung mitteilen und so zur Weiterentwicklung von Methode und Maßnahmen beitragen.

Noch keine europaweite Einigung

Auch europaweit steht die Einigung der Datenschutzaufsichtsbehörden auf eine gemeinsame Prüfmethode noch aus.

Zuletzt waren Mitarbeiter der Landesdatenschutzbehörden Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein sowie des Beauftragten für den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland an den Entwicklungsarbeiten beteiligt.

Quelle: Mitteilung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern in der aktuellen Online-Ausgabe der Behörde

Recht und IT systematisch verbinden

Handbuch Datenschutz und IT-Sicherheit

Herausgeber: Dr. Uwe Schläger, Jan-Christoph Thode

DSGVO und BDSG verlangen neben Einhaltung der rechtlichen Grundlagen auch regelmäßige Nachweise der Eignung organisatorischer und technischer Sicherheitsmaßnahmen. Hier setzt das neue Handbuch an, das juristische und IT-sicherheitsrelevante Fragen erstmals konsequent verknüpft, wie zum Beispiel:
  • Datenschutzrechtliche Grundlagen 
  • Datenschutzmanagement und Datenverarbeitung: .
  • IT-Sicherheitsmanagement und IT-Grundschutz
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • IT-Penetrationstests zur Schwachstellenanalyse

(ESV/bp)
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