Der vorliegende Text einer Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungsklausel ist vom GDV mit den Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmt worden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband war ebenfalls an den Gesprächen beteiligt. Die Klausel wird flankiert durch Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Versicherungswirtschaft (Code of Conduct). Zweck ist, lediglich für die tatsächlich einwilligungsbedürftigen Datenerhebungs- und -verwendungsprozesse eine Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung einzuholen. Andere Datenverarbeitungen werden in einem Code of Conduct konkretisiert. Sowohl die Klausel als auch der Code of Conduct werden in regelmäßigen Abständen gemeinsam überarbeitet, um aktuelle Entwicklungen der Datenverarbeitung und gesetzliche Änderungen zu berücksichtigen.
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