Im Tatbestand der Entscheidung des KG heißt es dazu wie folgt: |
Durch das Anklicken von ‚Spiel spielen‘ oben, erhält diese Anwendung
Ein verlinkter Hinweis hatte den folgenden Text: „Wenn Du fortfährst, stimmst Du The Ville Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweisen zu”. Bei dem Spiel „Scrabble” hieß es in dem letzten Absatz in der Information auf der Web-Seite der Beklagten: „Diese Anwendung darf Statusmeldungen, Fotos und mehr in Deinem Namen posten”. |
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Wo Datenschützer ihre Nase reinstecken! PinG Privacy in Germany - Herausgeber: Prof. Niko Härting Die Zeitschrift für alle, die auf der sicheren Seite sein wollen:
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