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Ahndung von Datenschutzverstößen  
14.01.2021

Landesdatenschutzbeauftragte von Niedersachsen verhängt Millionenbußgeld wegen Videoüberwachung

ESV-Redaktion Recht
LfD Niedersachsen: Videoüberwachung von Arbeitsplätzen ist nur zulässig, wenn ein begründeter Verdacht gegen konkrete Personen besteht (Foto: jtairat / stock adobe.com)
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen, Barbara Thiel, hat eine Geldbuße in Höhe von 10,4 Millionen Euro gegen den Elektronikhändler „notebooksbilliger.de“ (NBB) ausgesprochen. Demnach hat das Unternehmen über mindestens zwei Jahre seine Beschäftigten ohne Rechtsgrundlage per Video überwacht. 


Die unzulässigen Kameras hätten unter anderem Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche erfasst, so die Datenschutzbehörde. Daher hatte diese im März 2017 ein Kontrollverfahren gegen NBB wegen Datenschutzverletzungen beim betrieblichen Einsatz von Kameras eingeleitet. Das Ordnungswidrigkeitsverfahren endete im Dezember 2020 mit der Verhängung eines Bußgelds in Höhe von 10,4 Millionen Euro vorläufig.

LfD: Dauerüberwachung bei Generalverdacht verletzt Persönlichkeitsrechte

Die LfD kritisierte insbesondere das Motiv, mit Kameraüberwachung Diebstähle durch Beschäftigte zu verhindern. Eine Videoüberwachung zur Aufdeckung von Straftaten sei nur zeitlich begrenzt zulässig, wenn sich ein begründeter Verdacht gegen konkrete Personen richte. Ein Generalverdacht sei unzulässig. Zudem hätte die Möglichkeit bestanden, weniger einschneidender Kontrollmaßnahmen auszuschöpfen. Hinzu sei gekommen, dass die Videoaufnahmen bis zu 60 Tage lang gespeichert wurden, also wesentlich länger als die empfohlene Dauer von 48 Stunden.

Auch Kunden von Videoüberwachung betroffen

Zudem seien laut LfD auch Kundinnen und Kunden von der Videoüberwachung betroffen gewesen, da einige Kameras auf Sitzgelegenheiten in den Verkaufsräumen gerichtet waren. In Bereichen, in denen sich Kunden typischerweise aufhalten, habe diese nach Auffassung der Behörde datenschutzrechtlich besonders schutzwürdige Interessen. Dies gilt insbesondere für Sitzbereiche, an denen länger verweilt werden kann. Daher  sah die Behörde die Videoüberwachung in diesen Fällen als nicht verhältnismäßig an.

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Höchstes durch LfD Niedersachsen bislang verhängtes Bußgeld

Die 10,4 Millionen Euro sind das bisher höchste Bußgeld, das die LfD Niedersachsen unter Geltung der DS-GVO ausgesprochen hat. Das Regelwerk ermöglicht es den Aufsichtsbehörden, Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens zu verhängen. Das Unternehmen „notebooksbilliger.de“ hatte 2018 einen Jahresumsatz von 879 Millionen Euro.


NBB: Lediglich Überwachung von Warenflüssen

Die NBB hat allerdings Einspruch gegen den Bescheid eingelegt, der nun von der Landesdatenschutzbehörde geprüft wird. Die NBB argumentiert, dass die Mitarbeiter der Datenschutzbehörde sich kein Bild von den Gegebenheiten vor Ort gemacht hätten. Zu keiner Zeit sei das Verhalten von Mitarbeitern oder Kunden überwacht worden, man habe lediglich Warenflüsse aufgezeichnet. Außerdem stehe das Bußgeld in keinem Verhältnis zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des vermeintlichen Verstoßes.
 
Quellen:

  • DSGVO Portal Geldbußen für DSGVO-Verstöße
  • PM der Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen vom 8. Januar 2021
  • PM der notebooksbilliger.de AG vom 8. Januar 2021
 
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