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Datensicherheit  
02.05.2022

OVG Münster bestätigt Beschluss des VG Köln – Warnung vor Kaspersky-Virensoftware ist rechtskonform

ESV-Redaktion Recht
OVG Münster: Aktuell gibt es hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Kaspersky-Software eine Gefahr für die IT-Sicherheit begründet (Foto: Alexander Limbach / stock.adobe.com)
Das BSI hat die Öffentlichkeit zu Recht vor dem Einsatz der Virenschutzsoftware von Kaspersky gewarnt. Das hat das OVG Münster aktuell entschieden und damit die Entscheidung des VG Köln als Ausgangsinstanz bestätigt.


In dem Streitfall hatte das BSI die Öffentlichkeit vor dem Einsatz der Kaspersky-Software gewarnt und geraten, die Antiviren-Software durch andere Programme zu ersetzen. Nach Auffassung des BSI ist das Risiko eines IT-Angriffs von russischer Seite sehr hoch.
 
Gegen die Warnung des BSI zog das Unternehmen, das Kaspersky in Deutschland vertreibt, mit einem Eilantrag vor das VG Köln – mit dem Ziel, die Warnung aufzuheben und dem BSI künftig derartige Warnungen zu verbieten. Der Eilantrag blieb in der ersten Instanz jedoch ohne Erfolg. Daraufhin wendete sich die Antragstellerin mit einer Beschwerde an das OVG Münster.


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OVG Münster: Warnung vor Kaspersky keine Symbolpolitik 

Auch der 4. Senat des OVG lehnte das geforderte Verbot ab und sah die BSI-Warnung als rechtmäßig an. Nach Auffassung des Senats gibt es hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass der Einsatz der Virensoftware von Kaspersky eine Gefahr für die Sicherheit in der Informationstechnik begründet. Die weiteren Erwägungen des Senats: 
  • Bisherige Einflussnahme Russlands zu Recht berücksichtigt: Dabei, so die OVG-Richter aus Münster, habe die Behörde die bisher dokumentierte Einflussnahme der russischen Regierung auf IT-Unternehmen, die in Russland agieren, berücksichtigt. Zu diesen Unternehmen gehört dem OVG zufolge auch Kaspersky.
  • Weder Willkür noch Symbolpolitik: Daher sei die Warnung des BSI weder Symbol-Politik noch habe die Sicherheitsbehörde ihre Warnung willkürlich herausgegeben.
  • Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins: Darüber hinaus soll die Warnung das Risiko von Angriffsmöglichkeiten auf die Sicherheit in der Informationstechnik herabsetzen und das Bewusstsein für mögliche Gefahren erhöhen. 
Die Entscheidung des OVG Münster kann nicht mehr angefochten werden.
 
Quelle: PM des OVG Münster vom 28.04.2022 zum Beschluss vom selben Tag – 4 B 473/22

Datensicherheit   05.04.2022
VG Köln: Warnung des BSI vor Kaspersky-Virenschutzsoftware ist rechtmäßig
 
Darf das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor Virenschutzsoftware von Kaspersky warnen? Hierüber hat das VG Köln im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden, dass ein deutsches Unternehmen aus der Kaspersky-Gruppe eingeleitet hatte. mehr …


 

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