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Nachgefragt bei: Frederick Richter (Stiftung Datenschutz)  
14.11.2018

Richter: „Neue Verfügungsrechte könnten Schutzlücken schließen“

ESV-Redaktion Recht
Richter: „Die Hauptschwierigkeit eines Verfügungsrechts liegt in der Zuordnung von Daten zur Einzelperson“ (Foto: Privat)
„Der Kunde zahlt mit seinen Daten“, heißt es oft. Aber haben Daten überhaupt einen monetären Wert? Bedarf es einer neuen Datenhandelsordnung? Diese und viele weitere Fragen hat Frederick Richter, Vorstand der Stiftung Datenschutz, in Teil 1 des Interviews mit der ESV-Redaktion diskutiert.

Herr Richer, bei der Diskussion um Dateneigentum ist oft der Ausspruch zu hören: „Meine Daten gehören mir!“. Auch das Wort „Datenpolitik“ hat es in die Charts der Modeworte der Digitalbranche geschafft. Was ist der Hintergrund?

Frederick Richter:
Die Beliebtheit dieser Ausrufe und Schlagwörter resultiert für mich einerseits aus ihrer Eingängigkeit: Wäre es nicht simpel und schön, wenn meine Daten einfach mir „gehören“ würden? Andererseits zeigen beliebte Kreationen wie die „Datensouveränität“, dass es noch viel zu definieren gibt – denn gerade unter diesem Begriff versteht jeder etwas anderes.

Personenbezogene Daten als werthaltiges Gut

Big Data ist in aller Munde. Wie werden Daten überhaupt monetarisiert?

Frederick Richter: Nun, sie werden nicht direkt zu Geld. Aber die personenbezogenen Daten sind in ganz vielen Fällen heute ein werthaltiges Gut, das als Tauschmittel geldähnlich eingesetzt wird. Über die datenschutzrechtliche Einwilligung werden die Daten zum Austausch gegen Dienstleistungen eingesetzt. Zwar sind sie eigentlich gar kein handelbares Gut. Doch die Praxis hat sich mit der Konstellation „Service gegen Daten, statt gegen Bargeld“ sehr gut eingerichtet. Tagtäglich betreiben Konsumenten im Internet daher eine Art Datenmonetarisierung.

Zur Person
Frederick Richter, Rechtsanwalt, LL.M., ist Vorstand der von der Bundesregierung gegründeten Stiftung Datenschutz 

Google ändert in Kürze seinen Suchauftritt und meint, dass die Menschen wollen, dass Google ihnen sagt, was sie als nächstes tun sollen. Hinter dem Geschäftsmodell steckt neben dem Algorithmus u.a. die Unmenge an gesammelten Daten. Will das Rechtssubjekt das wirklich? 

Frederick Richter: Ob es das will, muss es selbst entscheiden. Informationelle Selbstbestimmung kann ohne weiteres auch selbstbestimmte Offenbarung und freiwillige Selbstgefährdung sein. Nur: Solche Entscheidungsprozesse sollten bewusst stattfinden. Die vom herkömmlichen Datenschutzrecht hochgehaltene „informierte Einwilligung“ ist in der voll-digitalisierten Welt oft nurmehr eine Schimäre. Wenn die Datensubjekte das Geschäftsmodell nicht kennen, den Algorithmus nicht verstehen und die Risiken für ihre Privatsphäre nicht einschätzen können, dann kann man ihnen das meist gar nicht vorwerfen. Doch sind wir dann von einer informierten mündigen Verbraucherschaft ein gutes Stück entfernt.

ESV-Akademie: Dateneigentum versus Datengovernance 23.11.2018
Fachtagung: Wem sollen unsere Daten künftig gehören?
„Daten sind das neue Öl“ – diese These ist weit verbreitet. Unbestreitbar haben Daten einen geldähnlichen Wert. Doch was daraus folgt, ist höchst umstritten und mündet nach wie vor auch in die Debatte, ob es Eigentum an Daten geben sollte? Diese und viele weitere Fragen waren Thema einer Veranstaltung der ESV-Akademie in Berlin. mehr …

Hauptschwierigkeit: Zuordnung von Daten zur Einzelperson


Wie wären Daten und Informationen überhaupt eindeutig einer Partei zuzurechnen? Mobilitätsdaten könnten zum Beispiel ein eigentumsähnliches Recht der Kfz-Industrie begründen, aber auch dem Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs „gehören“.

Frederick Richter: Mit dieser Frage sprechen Sie eines der Kernprobleme an, wenn wir von neuen Verfügungsrechten an Daten sprechen. Zwar kennt das Zivilrecht das Miteigentum und die sogenannte Gesamthand, bei der mehrere Subjekte nur gemeinsam über eine Sache verfügen können. Doch gerade im personenbezogenen Bereich von Daten können sich komplexe Konstellationen ergeben. Denken Sie allein an das eigentlich simple Geburtsdatum: Wenn die Eltern und das Kind – zu all diesen Menschen weist es ja Personenbezug auf – nur gemeinsam darüber verfügen können, würde die Praxis nicht einfacher. 

Gesetzt den Fall der Gesetzgeber wird aktiv: Welche zentralen Überlegungen müsste er anstellen?

Frederick Richter:  Zentraler Punkt wäre die Vereinbarkeit etwaiger nationaler Gesetzgebung mit dem übergeordneten Recht. An der EU-Datenschutzgrundverordnung kommt in den kommenden Jahren niemand vorbei. Überlegungen, die zu diesen gesetzten Regeln nicht passen, müssten jedenfalls mittelfristig akademisch bleiben. 

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Kommen wir zu dem neuen Werk: Welche Ziele verfolgt die Stiftung Datenschutz damit?

Frederick Richter: Der Name der Reihe DatenDebatten soll es herausstellen: Wir wollen den Stand der Diskussion darstellen und zur deren Fortführung anregen. Dies will der Sammelband leisten, indem er den Gegenstand der Debatte mit Aufsätzen von Persönlichkeiten aus ganz verschiedenen Fachrichtungen beleuchtet. 

„Neue Verfügungsrechte könnten Schutzlücken schließen“


Ihr Ausblick: Wird es in 10 Jahren ein eigenständiges Dateneigentum geben?


Frederick Richter: Ein Eigentumsrecht an personenbezogenen Daten wird es nach meiner Erwartung nicht geben. Neue Verfügungsrechte an rein maschinell erzeugten Daten könnten ein Erfordernis sein, um Schutzlücken zu schließen. Die Einführung eines Datenschuldrechts, was das Datenschutzrecht ergänzt, kann ich mir sehr gut vorstellen.  

Nachgefragt bei: Frederick Richter (Stiftung Datenschutz) 12.11.2018
Richter: „Ein Datenschuldrecht, das das Datenschutzrecht ergänzt, kann ich mir sehr gut vorstellen!“
Lesen Sie im vollständigen Interview unter ESV.info unter anderem: 
  • Warum die informierte Einwilligung oft nur eine Schimäre ist,
  • Woraus sich die Gefahr eines Zwei-Klassen-Privatsphärenschutzes ergeben kann,
  • Nach welchen vorhandenen rechtlichen Mustern über Daten verfügt werden könnte. 
                              Zum vollständigen Interwiew. 
 
   

Dateneigentum und Datenhandel

Herausgegeben von der Stiftung Datenschutz

„Meine Daten gehören mir!“ – „Daten sind die neue Währung“. An starken Forderungen und Vergleichen mangelt es nicht, wenn es um Verfügungsrechte an Daten und den Handel von und mit ihnen geht. Doch werden mit der Diskussion um Dateneigentum & Co. oft klassische Grundannahmen des Datenschutzes hinterfragt.

Der neueste Band der DatenDebatten, herausgegeben von der Stiftung Datenschutz, beleuchtet diese facettenreiche Thematik aus den wichtigsten dabei involvierten Fach- und Blickrichtungen, wie zum Beispiel:

  • Reicht das Konstrukt „informationelle Selbstbestimmung“ aus? Oder braucht es neue Regelungen, um die heutigen Erwartungen vieler Bürger/-innen an die Verfügungsgewalt über sie betreffende Daten zu erfüllen?
  • Welchen Wert haben Daten? Werden personenbezogene Daten immer mehr zu einem Tausch- und Zahlungsmittel?
  • Wie kann mehr Transparenz geschaffen werden? Welche Folgen hat die im digitalen Alltag vieler Menschen längst stattfindende Kommerzialisierung von Privatsphäre?

(ESV/bp)
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