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Recht auf Datenübertragbarkeit  
19.06.2017

Stiftung Datenschutz fördert praktische Umsetzung des Rechts auf Datenübertragbarkeit

ESV-Redaktion Recht
Stiftung Datenschutz: Neues Recht der Datenübertragbakeit ist zu konkretisieren (Foto: Khlobystov AA/Fotolia.com)
Die Datenschutzgrundverordnung führt mit Art. 20 DS-GVO das Recht auf Datenübertragbarkeit ein. Um Empfehlungen zu erarbeiten, wie dieses neue Recht zu konkretisieren ist, bittet die Stiftung Datenschutz Vertreter aus Forschung, Wirtschaft, Datenschutzaufsicht und Gesellschaft um entsprechende Vorschläge und plant weitere Aktionen.

Das Recht der Datenübertragbarkeit ist das Recht des einzelnen Individuums, betreffende personenbezogene Daten, die es einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Es soll damit möglich werden, die herausgegebenen Daten anderen Organisationen zu übermitteln, und zwar ohne hierbei von der ursprünglichen Organisation behindert zu werden.

Gleichzeitig soll dieses datenschutzrechtliche Instrument zur Portabilität den betroffenen Personen eine bessere Kontrolle über ihre Daten ermöglichen.

Novum im Datenschutzrecht

Dies wäre ein echtes Novum im Datenschutzrecht. Das neue Rechtsinstrument soll neben die schon bekannten Rechte wie die auf Auskunft, Berichtigung und Löschung treten.

Umsetzung unklar

Allerdings ist bis jetzt noch nicht geklärt, wie dieser theoretisch plausible Mechanismus in der Praxis funktionieren soll.

Stiftung Datenschutz bittet um Vorschläge - Call for Papers

Im Rahmen ihres Calls for Papers bittet die Stiftung Datenschutz daher Vertreter aus Forschung, Wirtschaft Datenschutzaufsicht, Verbänden und Gesellschaft um Vorschläge, wie dieses neue Recht umgesetzt werden kann.

Die zentralen Themen

  • Was könnte in der Praxis als „gängiges interoperables Format” gelten?
  • Wie kann die Kompatibilität zwischen verschiedenen Formaten hergestellt werden?
  • Welche konkreten Anforderungen sollen an ein kompatibles Format gestellt werden?
  • Welche Standards sollen bei der Format-Entwicklung herangezogen werden?
  • An wen soll deren Festlegung übertragen werden?
 
Einreichungsfrist, Formate und weitere Inhalte der Beiträge
  • Personen oder Organisationen, die sich angesprochen fühlen, können daher Konzepte / Stellungnahmen / Gutachten oder Forderungskataloge bis zum 30.08.2017 unter mail@datenportabilität.de einreichen
  • Längeren Beiträgen sollte eine knappe Zusammenfassung vorangestellt werden. Die Beiträge sollen etwa 15 Seiten/50.000 Zeichen nicht überschreiten
  • Weitere Einzelheiten zu Inhalten und Formaten der einzureichenden Beiträge erhalten Sie bei der Stiftung Datenschutz

Sammelband in der Schriftenreihe Datendebatten

Je nach Kapazität werden die Bundesstiftung die Einreichungen im November 2017 in einem Sammelband publizieren. Kooperationspartner hierbei ist der Erich Schmidt Verlag in Berlin, bei dem die auch Reihe DATENDEBATTEN erscheint.

Beiträge, die die Bundesstiftung auswählen wird, können ihre jeweiligen Verfasser auf dem „DATENTAG Berlin – Kongress zur Datenportabilität” im November 2017 vorstellen.

Big Data im Gesundheitswesen - Chancen nutzen, Patientenrechte wahren.
Das Buch Big Data und E-Health, ebenfalls aus der Reihe Datendebatten, befasst sich mit Telemedizin, datenbasierten Gesundheitsanalysen, Health-Apps oder mobilen Geräten zur individuellen Gesundheitskontrolle. Die rasante Entwicklung verspricht nicht nur enorme Qualitätssteigerungen in der Gesundheitsversorgung und neue Märkte im Gesundheitssektor. Sie wirft auch viele Fragen mit weitreichender Relevanz für den Datenschutz auf.
 
(ESV/bp)
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