Leben, Gesundheit und Freiheit der Taxifahrer sind hohe Rechtsgüter, die es nachhaltig zu schützen gilt. Zu diesem Zweck kann auch der Einsatz von Videokameras in Betracht kommen. Allerdings müssen die Persönlichkeitsrechte der Fahrgäste, der angestellten Taxifahrer sowie anderer Verkehrsteilnehmer gewahrt bleiben. Der Einsatz von Videokameras muss daher unter Würdigung der berechtigten Sicherheitsinteressen und schutzwürdigen Belange aller Betroffenen auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt bleiben.
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