Die Zeit für ein einheitliches Datenschutzgesetz war reif. Die EU-Richtlinie 95/46/EG – mehr als zwei Jahrzehnte alt – war die Grundlage für die nationalen Datenschutzgesetze. Sie hatte sich zwar auch zum Ziel gesetzt, für ein einheitliches Datenschutzniveau innerhalb der EU zu sorgen, erreicht hat sie dieses jedoch nicht. In der Umsetzung in nationales Recht erfuhr sie unterschiedliche Interpretationen. Zudem entwickelten sich zusätzliche datenschutzrechtliche Problemfelder, insbesondere im Bereich der internationalen Diensteanbieter.
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