SCHAFFLAND/WILTFANG
Datenschutz
digital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Der SCHAFFLAND/WILTFANG:

100% Datenschutz

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Günstige Bürolizenz

für bis zu 3 Nutzer
Jetzt anfragen per Mail
oder
(030) 25 00 85-295/ -296

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2018"
    (Auswahl entfernen)
  • nach "Gesetze"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (2)

… nach Inhalt

  • Autorenvorschriften (2)
Alle Filter entfernen

Datenschutzdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

2 Treffer, Seite 1 von 1, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Gesetze

    Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz – LDSG


    Lieferung: 12/18
    …Dritten §5 Übermittlung an öffentliche Stellen §6 Löschung §7 Verarbeitung zu anderen Zwecken §8 Datengeheimnis §9 Datenschutz-Folgenabschätzung §10… …Übermittlung auch dieser Daten an öffentliche Stellen zulässig, soweit nicht berechtigte Interessen der betroffenen Person oder Dritter an deren Geheimhaltung… …Verstößen Abschnitt 7 Datenübermittlung an Drittstaaten und an internationale Organisationen §66 Allgemeine Voraussetzungen §67 Datenübermittlung bei… …geeigneten Garantien §68 Datenübermittlung ohne geeignete Garantien §69 Sonstige Datenübermittlungen an Empfänger in Drittstaaten Abschnitt 8 Zusammenarbeit… …6. die Vereinigungen der vorgenannten Stellen ungeachtet ihrer Rechtsform (öffentliche Stellen), soweit diese personenbezogene Daten verarbeiten. Als… …öffentliche Stellen gelten auch juristische Personen und sonstige Vereinigungen des privaten Rechts der in Satz 1 genannten öffentlichen Stellen, soweit diesen… …. (4) Soweit öffentliche Stellen als Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, sind auf diese §20 und, unbeschadet anderer Rechtsgrundlagen, die Vorschriften… …öffentliche Stellen (1) Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten trägt die übermittelnde Stelle. Erfolgt die Übermittlung… …entgegenstehen; eine weitere Verarbeitung dieser Daten ist unzulässig. §6 Löschung Soweit öffentliche Stellen verpflichtet sind, Unterlagen einem öffentlichen… …Verfügung. (2) Entwickelt eine öffentliche Stelle ein automatisiertes Verfahren, das zum Einsatz durch öffentliche Stellen bestimmt ist, so kann sie, sofern…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Gesetze

    Datenschutzgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern – DSG M-V


    Lieferung: 11/18
    …an andere öffentliche Stellen, die nicht zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich sind, zulässig. Die nicht erforderlichen Daten unterliegen… …sonstige der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts (öffentliche Stellen), wenn sie personenbezogene Daten… …verarbeiten. (2) Als öffentliche Stellen gelten auch juristische Personen und sonstige Vereinigungen des privaten Rechts, die Aufgaben der öffentlichen… …Anwendung findet, an einer weiteren Vereinigung des privaten Rechts, so findet Satz 1 entsprechende Anwendung. Nehmen nichtöffentliche Stellen hoheitliche… …Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr, sind sie insoweit öffentliche Stellen im Sinne dieses Gesetzes. (3) Für die Gerichte sowie für die Behörden der… …anzuwenden haben. (5) Dieses Gesetz gilt nicht für öffentliche Stellen, soweit sie am Wettbewerb teilnehmen. Für sie gelten insoweit die für nichtöffentliche… …2016/679 § 9 Datenverarbeitung für wissenschaftliche oder historische Forschung (1) Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten einschließlich… …Verwendung nicht beeinträchtigt werden oder das öffentliche Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens die schutzwürdigen Belange der betroffenen… …der Zeitgeschichte unerlässlich ist. (4) An Dritte oder Stellen, die den Vorschriften dieses Gesetzes nicht unterliegen, dürfen personenbezogene Daten… …Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind. Eine Übermittlung der Daten von Beschäftigten an Personen und Stellen außerhalb des…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
PinGdigital        Erich Schmidt Verlag

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück