Vor der Vermietung von Wohnraum erheben Vermieter bei den Mietinteressenten persönliche Angaben, auf deren Basis eine Entscheidung über den Vertragsabschluss getroffen werden soll. An der Beantwortung der Fragen muss der Vermieter ein berechtigtes Interesse haben oder es dürfen nur solche Daten erhoben werden, die zur Durchführung des Mietvertrags erforderlich sind. Auf Basis einer Interessenabwägung muss das Recht des Mietinteressenten auf informationelle Selbstbestimmung Beachtung finden.
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